2016
12 Kandidaten
13 Zentrale Themen

Dynamische
Liste

Liste 4

Wahl zur Vertreter­versammlung
der Psychotherapeuten­kammer
Rheinland-Pfalz

13 Zentrale Themen

1
Besserer Service, weniger Selbstdarstellung!
Weitere Infos
Beklagenswerter weise hat sich in der zurückliegenden Legislaturperiode in unserer Kammer der Servicegedanke deutlich zurückentwickelt. Stattdessen hat sich der Vorstand und die Geschäftsstelle möglicherweise aus Gründen der Selbstdarstellung (z.B. Umzug ins repräsentativere Regierungsviertel, medienrelevante Veranstaltungsformate, gehäufte Selfies mit Landespolitikern usw.) zu einer Veranstaltungsagentur entwickelt, was weder im Sinne der beitragszahlenden Mitglieder sein dürfte noch das Heilberufegesetz so vorsieht. Parallel zu dieser neuen Ausrichtung haben mittlerweile mit einer Ausnahme alle langjährig tätigen und damit erfahrenen Mitarbeiter*innen die Geschäftsstelle verlassen. Nicht nur der bundesweit hoch angesehene Justiziar Hartmut Gerlach, sondern auch die einzig approbierte Kollegin, die in der Geschäftsstelle für die Fortbildungsbelange zuständig war. Somit gibt es z.Zt. in der Geschäftsstelle niemanden mehr, der primär auf Erfahrungen im Kassenärztlichen oder psychotherapeutischen Bereich zurückgreifen kann.
2
Pluralität (wieder)herstellen!
Weitere Infos
Seit Gründung bestimmt ein Berufsverband wesentlich die Ausrichtung der Kammer. Dies ließ sich in der zurückliegenden Legislaturperiode auch daran abzulesen, dass weder bei der Besetzung der Ausschüsse, noch bei den Delegierten für den Psychotherapeutentag die gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung anteilig entsprechend ihrer Listenzugehörigkeit Berücksichtigung fanden. Unser Berufsstand zeichnet sich gerade durch eine reiche Verfahrens- und Methodenvielfalt aus und diese muss sich auch in den Gremien und in der Außendarstellung der Kammer abbilden und sollte nicht auf die Vorstellungen eines Berufsverbandes eingedampft werden. Hierdurch vergrößert sich die Gefahr, dass Richtungsentscheidungen nicht primär in den Gremien der Kammer, wo sie gefällt werden sollten, sondern bereits schon vorab im Vorstand eines einzelnen Berufsverbandes getroffen werden.
3
Die Bedeutung der Vertreter­versammlung und der Ausschüsse der Kammer müssen deutlich gestärkt werden!
Weitere Infos
Während Ausschüsse in anderen benachbarten Landeskammern primär der Vertreterversammlung berichten und damit für eine sachgerechte Kammerarbeit sorgen, wird in unserer Kammer eine solche eigenständige Ausschussarbeit in geradezu auffälliger Weise verhindert. Hier bestimmt satzungsgemäß der Vorstand letztlich nicht nur den Inhalt der Beratungen sondern auch, wann und wie oft sich die Ausschüsse treffen dürfen oder eben nicht. So ist auch weiterhin bemerkenswert, dass die Mitglieder des Gemeinsamen Beirates nicht mehr von der Vertreterversammlung gewählt, sondern ebenfalls ausschließlich vom Vorstand bestimmt werden. Darüber hinaus wird man eine kontinuierliche und produktive Ausschussarbeit auch nicht dadurch sicher stellen können, wenn im Haushalt pro Jahr i.d.R. nur zwei Treffen eingeplant sind. Alles dies bedarf einer grundsätzlich neuen Ausrichtung!
4
Senkung des Mitglieds­beitrages durch einen Zusammen­schluss der Psycho­therapeuten­kammern von Rheinland-Pfalz und Saarland!
Weitere Infos
Rheinland-Pfalz liegt bei der Anzahl der Kammermitglieder im Vergleich zu den 12 Landeskammern an drittletzter Stelle. Zugleich muss die Kammer für ihre Mitgliedschaft an der BPtK Beiträge abführen, die im Vergleich ca. ein Drittel der gesamten Personalaufwendungen für die Geschäftsstelle ausmachen, Tendenz definitiv steigend. Andererseits bestimmen die großen Kammern wesentlich die Höhe der zu zahlenden Beiträge an die BPtK. Rheinland-Pfalz hat unter den gegenwärtigen Voraussetzungen letztlich nur die Wahl aus der BPtK auszutreten oder aber auf die stetig steigenden Beitragszahlungen mit einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages und / oder mit substanziellen Einschränkungen der Leistungen für die Mitglieder zu reagieren. Ähnlich den ostdeutschen Kammern, die sich zur OPK zusammengeschlossen haben, muss die Kammer auf einen Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Saarland hinwirken, nicht nur um ein größeres Stimmengewicht in der BPtK zu erhalten, sondern über den Zusammenschluss auch Synergieeffekte zu nutzen, die letztlich mit einer Senkung des Mitgliedsbeitrages verbunden wären.
5
Feste PiA-Quote in der Vertreter­versammlung und bei den Delegierten des Psycho­therapeuten­tages!
Weitere Infos
Erstmals haben PiAs in einigen Bundesländern das aktive und passive Wahlrecht, ein wichtiger erster Schritt. Damit dies nicht zu reiner Kosmetik verkommt oder zu einem konsequenzlosen und leicht gegebenen Lippenbekenntnis wird, plädieren wir für eine feste PiA-Quote. Nur so kann eine adäquate Vertretung der Interessen angehender Psychotherapeut*innen wirklich sichergestellt und ihnen die Möglichkeit zur Mitgestaltung ihrer zukünftigen Arbeitsbedingungen gegeben werden. Eine Satzungsänderung soll daher sicherstellen, dass mindestens 10% der Mitglieder der Vertreterversammlung und mindestens eine(r) der Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag zur Gruppe der PiAs gehören.
6
Angemessene Aus- und Arbeits­bedingungen für PiAs!
Weitere Infos
Nicht nur im Fall der geplanten Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für PiAs unerlässlich. Dass eine angemessene Vergütung, Sozialleistungen und eine bessere Vereinbarung von Familie und Ausbildung propagiert werden, geraten dann zu Lippenbekenntnissen, wenn diese nicht mit Nachdruck immer wieder öffentlich und gegenüber der Landespolitik eingefordert werden. PiA-Protestaktionen zu unterstützen ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus. Denn dass augenblicklich angehende Psychotherapeut*innen überhaupt in Erwägung ziehen müssen, ob sie sich aus finanziellen und zeitlichen Gründen die Ausbildung und zugleich Familie "leisten" können, kann und darf nicht sein. Einem Berufsstand, der sich der Förderung von Entwicklungen außerordentlich verpflichtet fühlt, muss diesem Anspruch auch gegenüber seinem "Nachwuchs" in besonderer Weise gerecht werden. Das Bemühen der Kammer darf sich nicht auf die Hoffnung beschränken, dass die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes alles regeln wird. Sondern sie muss viel mehr Initiative zeigen!
7
Die Umsetzung der Veränderung in den PT-Richtlinien darf nicht zu einer Honorar­minderung bei den Niedergelassenen führen!
Weitere Infos
Diese Furcht ist keinesfalls unbegründet wenn man bedenkt, dass Psychotherapeut*innen ihr Honorar immer wieder bis zum Bundessozialgericht erstreiten mussten. Und die Einkommenskluft zwischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen nimmt weiter zu, Psychotherapeut*innen verdienen deutlich weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens der somatisch tätigen Ärzt*innen. Dass sich die Kammer zu diesem Themenbereich in der Vergangenheit überhaupt nicht positioniert hat, liegt möglicherweise auch daran, dass einigen zentralen Funktionsträger*innen die durchgehende Erfahrung fehlt, selbst ihr Einkommen mit Psychotherapie sicher stellen zu müssen. Auch wenn Honorarbeschlüsse bundesweit getroffen werden, müssen die hierbei häufig mitentscheidenden Landespolitiker*innen von Seiten der Kammer viel deutlicher als bisher auf das Dilemma der Einkommenssituation der Niedergelassenen aufmerksam gemacht werden, auch unter Inkaufnahme, unbequem zu erscheinen.
8
Angestellte Psycho­therapeut*innen müssen wie Fachärzt*innen entlohnt werden!
Weitere Infos
Angestellte approbierte Psychotherapeut*innen werden häufig noch als "Diplom-Psychologen" bzw. „Diplom-Psychologinnen“ geführt, Leitungsfunktionen haben diese allenfalls in Beratungsstellen oder in Einrichtungen der Jugendhilfe inne und ziemlich selten in Krankenhäusern. Zugleich übernehmen sie gemäß ihrer Ausbildung und Qualifikation vielfältige Aufgaben, die häufig denen der Ärzt*innen identisch sind, ohne jedoch gleich entlohnt zu werden. Die Kammer muss sich verstärkt dafür einsetzen, dass im SGB V und SGB VI für Einrichtungen, in denen psychisch Kranke behandelt werden, Leitungsfunktionen für Psychotherapeut*innen verankert werden. Und selbstverständlich müssen Psychotherapeut*innen endlich auch wie Fachärzt*innen tariflich entlohnt werden!
9
Das Gutachter­verfahren muss weiterentwickelt werden!
Weitere Infos
Diejenigen Kolleg*innen, die auf das Erstattungsverfahren angewiesen sind, hätten bei der Anwendung des sog. Antrags- und Gutachterverfahren trotz aller Mängel verlässlichere Arbeitsbedingungen. Stattdessen sind sie der oftmals willkürlichen Entscheidung eines MDKs ohne entsprechende Fachkunde ausgeliefert. Den Krankenkassen hingegen ist das Gutachterverfahren ein Dorn im Auge, nicht nur weil sie Geld kostet, sondern weil es ihren direkten Zugriff auf die Bewilligung einer Psychotherapie beschränkt. Und hingegen erspart es die Wirtschaftlichkeitsprüfung und damit Rückzahlungsforderungen der Krankenkassen, weil wir schon vorab die Indikation, die Effektivität, die Angemessenheit und die verursachten Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel aufgezeigt haben. Klar ist aber auch, dass das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren weiterentwickelt werden muss, wozu schon erste Schritte in der aktuellen Reform der Psychotherapierichtlinien erkennbar sind.
10
E-Health kann eine wichtige Bereicherung sein, braucht aber auch klare Grenzen!
Weitere Infos
Besonders nach Einführung der extrabudgetären Vergütung haben die Krankenkassen E-Health als die vermeintliche Lösung der unzureichenden psychotherapeutischen Versorgung für sich entdeckt. Wegen der Berufsordnung verklausulieren sie solche Angebote noch als online-Coach oder online-Beratung. Aber häufig genug ist es online-Psychotherapie und in den seltensten Fällen sind approbierte Psychotherapeut*innen beteiligt. "Alles aus einer Hand" ist die eigentliche Intention der Krankenkassen, sie wollen nicht nur Kostenerstatter sondern auch Leistungserbringer sein. Wie kann die Qualität solcher Angebote geprüft werden, was ist mit dem Datenschutz und der Berufsordnung usw. Hier muss die Kammer gezielt auf die Landespolitik und auf die Öffentlichkeit einwirken, auch, um den bereits entstandenen "grauen Markt" einzudämmen.
11
Heilprak­tiker*innen für Psychotherapie sind keine Psycho­therapeut*innen!
Weitere Infos
Nicht nur die Ereignisse von Ansbach, in der die Stadt einen syrischen Flüchtling, den späteren Attentäter zur "traumatherapeutischen Behandlung" einem Heilpraktiker für Psychotherapie zugewiesen hatte, machen deutlich, dass das 1939 in Kraft getretene Heilpraktikergesetz dringend überarbeitet werden muss. Während approbierte Psychotherapeut*innen ein wissenschaftliches Studium, eine langjährige theoretische und praktische Ausbildung unter Supervision und schließlich eine Staatsprüfung absolvieren müssen, Mitglied einer Kammer sind und damit einer strengen Berufsordnung unterliegen, sind neben der Überprüfung durch das Gesundheitsamt, ein Hauptschulabschluss und fehlende Vorstrafen-Einträge wegen Gewalt-, Betrugs- oder Sittlichkeitsdelikten die einzigen Bedingungen zum Erwerb des Titel "Heilpraktiker“ bzw. „Heilpraktikerin für Psychotherapie". Auf diese Missstände muss die Kammer endlich über die Landespolitik hinweisen und Veränderungen erwirken. Dieser Entwicklung kann nicht durch Abmahnungen einzelner beanstandungswürdiger Webseiten kosmetisch Genüge getan werden!
12
Gegen eine ausschließlich symptom­orientierte Psychotherapie!
Weitere Infos
Augenblicklich liegt der Anteil der Kurzzeittherapie bei rund 70 Prozent, etwa ein Viertel der Behandlungen dauert sogar nur bis zu zehn Stunden. Gerade einmal 1% der bewilligten psychotherapeutischen Leistungen reichen über 100 Stunden. Dennoch drängt der GKV-Spitzenverband weiter auf eine Reduzierung der Stunden und propagiert externe Erhebungen der Symptome während der Psychotherapie, um die "Sinnhaftigkeit der Therapie" zu prüfen und um "Anreize zu setzen, die Therapie abzuschließen". Eine so verstandene Psychotherapie reduziert sich zum Schaden der Patienten auf eine primär reparative Funktion und sieht Psychotherapie nicht als einen interaktioneller Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die mit psychologischen Mitteln Symptome mindert und auch bei entsprechender Indikation eine Strukturänderung der Persönlichkeit anstrebt, wenn dies der Hintergrund eines pathologischen Verhaltens ausmacht. Von daher ist es unabdingbar die Tiefenpsychologie und Psychoanalyse in der Kammer stärker zu verankern!
13
Der besondere Schutz der Selbst­erfahrungs­beziehung in der Aus- und Weiterbildung muss über alle Verfahren verstärkt werden!
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Die Schweigepflicht und Abstinenz sind für unsere Arbeit mit den Patient*innen zentral, deren Verletzung zu Recht berufsrechtlich verfolgt wird. Von daher ist es nicht hinnehmbar, dass Kandidat*innen, die im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung in Selbsterfahrung sind, sich nicht generell auf eine solche Schweigepflicht verlassen können. Selbsterfahrung, die dies nicht garantiert, ist keine Selbsterfahrung sondern verkommt zur Makulatur oder zur Farce. Es bedarf dringend der Korrektur unserer Berufsordnung, um den Schutz der Kandidat*innen sicher zu stellen. Denn wie kann es sein, dass das, was wir für die Patient*innen für außerordentlich wichtig erachten, für die Kandidat*innen nicht gelten soll.

12 Kandidaten

Udo
Porsch

Dr.phil., Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut; Psychoanalytiker, Dozent, Supervisor und Lehranalytiker in mehreren staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten; in eigener Praxis niedergelassen; zuvor über 20 Jahre in Universitätskliniken in Berlin und Mainz als Wissenschaftler und psychosomatischer Konsiliarius tätig; Promotion im Fach Psychoanalyse und venia legendi für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie; Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Psychodynamischer Professorinnen und Professoren; Weiterbildungsermächtigung für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz; Mitglied der länderkammerübergreifenden Arbeitsgruppe QM-Musterhandbücher; Forschungen und Veröffentlichungen zur Psychotherapieevaluation und zu Themen der psychoanalytischen Psychosomatik; Privatdozent der Universitätsmedizin Mainz; Mitglied der Vertreterversammlung und des Vorstandes der Landespsychotherapeutenkammer sowie Landesvorsitzender der dgpt in Rheinland-Pfalz

Claudia
Subic-Wrana

Studium der Psychologie in Köln, psychoanalytische Ausbildung im dortigen DPV-Institut. Nach einigen Jahren in Institutionen und Kliniken Tätigkeitsschwerpunkt in der universitären Psychosomatik; an der medizinischen Fakultät der Johannes Gutenberg Universität Mainz habilitiert für Klinische Psychologie und Psychotherapie; Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Psychodynamischer Professorinnen und Professoren; als Supervisorin für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie von den Landespsychotherapeutenkammern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz anerkannt; zahlreiche wissenschaftliche Publikationen, u.a. gemeinsam mit Les Greenberg und R.D. Lane; Buchbeiträge in Standardwerken, z.B. Lehrbuch der Psychosomatischen Medizin; neben wissenschaftlicher Tätigkeit im Bereich der Psychotherapieforschung seit 2011 Koordination des Weiterbildungsstudiengangs Psychodynamische Psychotherapie der Johannes Gutenberg Universität an der Klinik für Psychosomatische Medizin, die Psychologische Psychotherapeuten in den psychodynamischen Verfahren ausbildet; derzeit Mitglied im Gemeinsamen Beirat der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Anna Sophie
Herrmann

Dipl.-Psych.; in Ausbildung zur analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapeutin; Promotionsstipendiatin im DFG-Graduiertenkolleg "Life Sciences, Life Writing" mit einem Forschungsprojekt zu Bindung und Mentalisierung; Studium der Psychologie, Politikwissenschaft und Ethnologie; Arbeitserfahrung im In- und Ausland im wissenschaftlichen, klinischen und wirtschaftspsychologischen Bereich.

Christina
Bartsch

M. Sc. Psychologie; Ausbildung zur analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapeutin im Weiterbildungsstudiengang der Universitätsmedizin Mainz; als Doktorandin an der Medizinischen Fakultät der Universität Köln Forschung zur Einflussnahme der tiefen Hirnstimulation auf Affekt und Persönlichkeitsparameter.

Werner
Dinkelbach

Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychoanalytiker (DGPT); Studium der Germanistik, Geschichte, Philosophie, Pädagogik sowie Studium der Psychologie; Leiter und Geschäftsführer eines Ausbildungsinstitutes; 25 Jahre in der Aus- und Weiterbildung von Psychologen und Ärzten für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse tätig; zuvor lange Jahre in Praxis mit KV-Zulassung niedergelassen; Gründungsmitglied der Psychotherapeutenkammer; 10 Jahre Mitglied der Vertreterversammlung und im Weiterbildungsausschuss

Steffi
Keßeler-Scheler

Diplom-Psychologin; Psychologiestudium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz; 1991 bis 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Klinik und Poliklinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz; 1999 Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin; Analytische Ausbildung (DPV) am mpi in Mainz; seit 2000 in freier Praxis in Wörrstadt niedergelassen mit den Fachkunden Tiefenpsychologie und analytische Psychotherapie; berufspolitisch tätig von 2005 bis 2014 im Gemeinsamen Beirat der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, seit 2007 als Vorsitzende; Mitglied des Vorstandes des DGPT- Landesverbandes Rheinland-Pfalz; Dozentin und Lehrtherapeutin am Weiterbildungsstudiengang für Psychodynamische Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz; Schwerpunkte: Ausbildung, Weiter- und Fortbildung; Öffentlichkeitsarbeit; Mitglied und Mitarbeit in der Ostereuropa- Kommission der DPV sowie im Flüchtlingsprojekt des Mainzer Psychoanalytischen Institutes

Christoph
Lohmeier-Zenz

Studium der Psychologie, Sportwissenschaft und Pädagogik; 1990-1996 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Psychosomatischen Universitätsklinik Mainz; seit 1996 Niederlassung in eigener Praxis als Psychoanalytiker (DPV/IPA); Dozent am Mainzer Psychoanalytischen Institut (mpi) und im Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz; Supervisor und Weiterbildungsermächtigter für Tiefenpsychologie und analytische Psychotherapie durch die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz; Mitarbeit im Landesvorstand der DGPT

Reinhard
Ruthmann

Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, Dozent, Supervisior und Lehranalytiker an verschiedenen Aus- und Weiterbildungsinstituten; in eigener Praxis als Psychoanalytiker, Tiefenpsychologe und Gruppenanalytiker tätig; langjährige berufspolitischen Erfahrungen in Gremien der KV; Interessenschwerpunkte: Psychoanalyse und Film, Berufspolitik

Nikos
Argyriou

Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut, psychoanalytische Ausbildung am Mainzer Psychoanalytischen Institut mpi, niedergelassen in freier Praxis seit 2000

Regina C.
Kullak

Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Psychologische Psychotherapeutin, Psychoanalytikerin, Dozentin, Supervisorin und Lehranalytikerin; in eigener Praxis niedergelassen; Mitglied der Institutsleitung des Alfred Adler Institutes Mainz und im Netz für seelische Gesundheit Mainz; langjährige Mitarbeit im Vorstand des Landesverbandes der DGIP Hessen/RLP, Schatzmeisterin des DGPT- Landesverbandes Rheinland-Pfalz und seit 2010 Beisitzerin des Landesberufsgerichts für Heilberufe

Elmar
Mans

Dipl.-Psych. Dr. phil. M.A., Psychologischer Psychotherapeut, Psychoanalytiker, Gruppenanalytiker, 1985 - 1992 wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitätskliniken für Psychotherapie und Psychosomatik in Marburg/Lahn und Düsseldorf, 1993 - 2014 Leitender Psychologe der Psychosomatischen Fachklinik St. Franziska-Stift in Bad Kreuznach, seit 2014 tätig in Privatpraxis und Aus- und Weiterbildung

Josef
Brockmann

Dr. Dipl. Psych.; arbeitet als Psychotherapeut in freier Praxis in Frankfurt; Psychoanalytiker und Lehranalytiker (DGPT/DGIP); Mitarbeit in verschiedenen Forschungsprojekten zur Wirksamkeit von Psychotherapie; Mitglied in verschiedenen wissenschaftlichen Beiräten; neben der psychotherapeutischen Praxis tätig in der Fortbildung, schwerpunktmäßig zu Forschungsfragen der Psychotherapie und zur Umsetzung des Mentalisierungskonzepts in der ambulanten Psychotherapie (www.mentalisierung.net). Aktuelle Veröffentlichung: Kirsch, Brockmann & Taubner (2016) Praxis des Mentalisierens. Klett-Cotta Vlg.

4 Termine

Um hierfür offensiv eintreten zu können, bedarf es einer starken psychodynamischen Vertretung in der Vertreterversammlung

Die dynamische Liste stellt sich vor in:

• Neustadt am 31.10.2016,
19:00 Uhr

KV RLP
Regionalzentrum Pfalz
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt an der Weinstraße

• Koblenz am 02.11.2016,
19:00 Uhr

KV RLP
Regionalzentrum
Emil-Schüller-Straße 14–16
56073 Koblenz

• Mainz am 03.11.2016,
19:00 Uhr

KV RLP
Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

• Trier am 04.11.2016,
19:00 Uhr

KV RLP
Regionalzentrum
Balduinstraße 10–14
54290 Trier

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